Neuer Standard 2018
Veröffentlicht am 26.09.2018
Anhang 1: Neuer Standard 2018 - Allgemeiner Teil
Gültig ab 01.10.2018
1. Verbesserte Orientierung:
Farbleitsystem hilft bei der Auffindung:
- Die Farbgebung führt durch die Abteilungen und mit ‚Grau‘ in den Allgemeinen Teil. Kleine farbliche Markierungen bei den Rassetexten weisen auf die Zuordnung zur Abteilung hin.
- Neue Gestaltung bei den Rassen:
- Farbe der Abteilung bei Rasse-Bezeichnung und an der Blattseite
- QR-Code als Absprung zu einer rassespez. Webseite des ZDRK
- Gewichtstabellen neu gestaltet (z.B. ab 3,50 kg volle Punktzahl)
- Leichte Fehler = gelb Schwere Fehler = rot Verweis auf Allg. Text = Grau
- Seiten-Version zur Sicherstellung der Aktualität
- Quick Info hilft besonders Neulingen
- Eine Quick Info auf der Ordner-Innenseite gibt bei aufgeschlagenem Standard eine prägnante Hilfe
- Strukturiertes Inhaltsverzeichnis
- Eine neue Gliederung des Allgemeinen Teils soll beim Finden gezielter Informationen helfen.
- Neu beschrieben sind die Bewertungskategorien (Jungtier, Alttier, Häsin mit Jungtieren, …)
2. Anpassungen an die Praxisgegebenheiten:
- Hierzu zählt das neue Punkteschema: 10/20/20/15/15/15/5.
- Neufassung der Pos. 1, Gewichtstabellen insb. bei Mindergewichten.
- Weiterhin bedingt ist die Aufwertung bei den Positionen 3 (Fellhaar) und 6 (Rasseposition).
- Auch neu: bei allen Rassen stehen nun die Ohrenmaße (Idealmaß von/bis, Mindestmaß und Höchstmaß) zur Verfügung.
- Anpassung beim Bewertungsausschuss o.B.:
- Bisher galt: krankhafte Erscheinung / Ungeziefer, unzulässige Kennzeichnung ---> sowie nun neu beschrieben: nicht anerkannte Rassen oder Farbenschläge, sehr schlechter (nicht bewertungsfähiger) Pflegezustand sowie erkennbar tragende Häsinnen, Verstoß gegen Vorschriften der entsprechenden Abteilungen im ZDRK.
- Die vier wichtigsten Untergliederungs-Typen im ZDRK werden erläutert:
- Abteilungen und Schau-Abteilungen, Bewertungskategorien, Klasseneinteilung, Zuchtgruppenklassen
- Überarbeitung der Bewertungskategorien: Hier sind die Besonderheiten der unterschiedlichen Kategorien detailliert erläutert
- Neu bei Ummeldungen: Die Bescheinigung des Zuchtbuchführers wird durch eine Erklärung des Ausstellers abgelöst (Hinweis zu Ummeldungen: Werden bei einer Ausstellung Ersatztiere zugelassen und befindet sich das Ersatztier innerhalb einer Zuchtgruppe, so muss mit der Ummeldung bei Änderung der Zuchtgruppe die korrekte Zuordnung zur neuen Zuchtgruppe 1, 2 oder 3 angegeben werden.)
3. Neue Gestaltung des allg. Teils zu Pos. 2 und 3:
- Bei Pos. 2: Die Beschreibung von Körperform, Typ und Bau sowie deren leichten und schweren Fehler wurde in nachfolgende Bereiche gegliedert: Grundsätze sowie generelle Fehler, der Rumpf, der Kopf (soweit Pos. 2 betreffend), die Ohren (soweit Pos. 2 betreffend), die Läufe, die Blume, das Geschlecht
- Gliederung: Zusammenhänge zwischen Rumpf und Läufen
- Messen der Ohrenlängen
- Fehlerbeschreibungen: Übersichtlichere Darstellung, klare Festlegung wann es sich um anatomische Fehler (immer Position 2) handelt, neue Grafiken zeigen eine verbesserte Darstellung, Bilder besonderer Fehler verdeutlichen diese
- Bei Pos. 3: Die fünf Kriterien zur Beurteilung des Fellhaars: Länge, Dichte, Struktur, Elastizität -> neu: die Elastizität des Fellhaars ist die Eigenschaft nach dem „Gegenstreichen“ in seine Ausgangslage zurückzukehren, Reifezustand
- Neu aufgenommen: GBK und LK
4. Neue Gestaltung des allg. Teils zu Pos. 4 - 6:
- Ursprungsrassen: Neu eingefügt wurde eine Liste mit Ursprungsrassen zu Farbenschlägen
- Kombinierte Merkmale: Das bisher gültige Verfahren wurde dokumentiert und eine Regelung bei Mantelzeichnung getroffen
- Allgemeine Hinweise: Allgemeine Hinweise zur Bewertung von Farbanforderungen bzw. Farbabweichungen
- Erläutert werden: Fehlfarben, Nabelbüschel, Glanz, Rostbildung, Farbabweichungen an den Vorderläufen sowie Krallenfarbe
- Neu: Hinweis zu den Spürhaaren, Tasthaaren und Wimpern: Die Farbe der Spürhaare, Tasthaare und Wimpern (nicht Augenbrauen) bleibt bei allen Rassen gänzlich unberücksichtigt.
- Bildbeispiele: In Bildern werden Unterschiede von Merkmalen dokumentiert. Beispiel Gleichmäßigkeit vs. Schattierung
Neuerungen zu den Positionen 7 und Sonstiges:
- Unerwünschtes Schaufertigmachen
- Verbotenes Schaufertigmachen
- Ausführlicher wurden folgende Schauabteilungen beschrieben: VIII Herdbuch und Angora-Herdbuch (inkl. leistungsgepr. Angora), IX Neuzüchtungen, X Exponate
- Ergänzende Info zur AAB: Die AAB liegt dem neuen Standard in Form von Ringbuchblättern bei
Ausgewählte Änderungen der Rassetexte:
- Neuordnung von Rasse und Farbenschlag: Bisher war der Begriff innerhalb des alten Standards sehr unterschiedlich ausgelegt …. Was ist Rasse und was ist Farbenschlag?
- Teilweise werden je nach Farbvarianten eigene Rassen gebildet. Beispiele sind: Dt. Großsilber, Kleinsilber, Satin, (Rexe), Hasenkaninchen, Angora, Fuchskaninchen, …
- Andere Rassen haben die Farbvarianten innerhalb der Rasse. Beispiele sind: Holländer, Lohkaninchen, Marder, Farbenzwerge aber auch die neu zusammengelegten Deutschen Riesen (weiß und andere Farbenschläge) …
- Dort wo durch die Farbenschläge unterschiedliche Bewertungspositionen entstehen, so gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Der Text hebt die Unterschiede individuell hervor (z.B. Loh)
- Eine Tabelle verweist auf unterschiedliche Ursprungsmerkmale und deren Zuordnung zu den Rassepositionen (z.B. Fbzw)
- Je differenziertem Farbenschlag wird eine eigene Beschreibung erstellt (z.B. Rexe in den Standards über Jahrzehnte vor 2004)
- Verschiebung von schweren zu leichten Fehlern am Beispiel Punktschecken
- Einigen Rasse mit neuen Positionen: Häufige Leitlinie zur Änderung der Rassepositionen sind Klarheit bei der Bewertung und Hervorheben der durch die Rasse gegeben besonderen Merkmale (Beispiel: Perlfeh, Marder/Siam, Mecklenburger Schecke)
- Völlig neue Farbenschläge: Analog der Punktschecken wurden nun auch bei den Mardern und Siamesen die homozygoten Dunkelmarder sowie Russenmarder zugelassen (inkl. Fbzw, ZwW, …). Alle Homozygoten werden als Farbenschlag der ursprünglichen Rasse geführt. Sie können nur als Einzeltiere ausgestellt werden. Entgegen AAB §23 dürfen Sie nicht mit typisch gezeichneten Tieren zur Ermittlung von Siegern und KLS zusammengefasst werden.
Quellenangabe:
Originalpräsentationen: Standardfachkommission
Autor: Bernd Graf
Zusammenfassung: Franziska Sprenger, PV Thüringen
Anhang 2: Neuer Standard 2018 - Änderungen in der Bewertung der Punktschecken-Rassen
Gültig ab 01.10.2018
Warum die Änderungen/Was sind die Hintergründe?
Aktivitäten als Ursache zahlreicher Änderungsvorschläge und Eingaben
Stetige „Bewegung“ …. zuletzt:
- 2003 Zwergschecken als neue Rasse
- 2015 Anerkennung der homozygot-vollpigmentierten Schecken… …ein aus tierschutzrechtlicher Sicht wichtiges Etappenziel!
- stetige Ausdehnung der Farbenschläge, zuletzt ZwSch hav.-farbig
- als Neuzüchtung auf der DPV-Tagung 2018 ganz aktuell: Englische Zwergschecken in den Farben schwarz-weiß und dreif.-weiß
…Ein Standardziel: Vergleichbares gleichartig und logisch beschreiben:
- Das Fellhaar sollte bei allen Scheckenrassen dicht und gleichmäßig sein und vor allem in Relation zur Fellhaarlänge sollte die wenig überstehende Granne fein und gleichmäßig sein. Warum verschiedenartig beschreiben?
- Warum sollten DRSch etwa 6-8 , RhSch 6-8 und KlSch 5-7 Seitenflecken haben?
- Kann nicht auch eine Verbindung zwischen Punktgröße und Aalstrichbreite abgeleitete werden?
Die Genetik der Schecken, ein „Handicap“ gegenüber anderen Rassen!
- Bei der Verpaarung zweier Schecken, also „K/k“ x „K/k“, fallen nach dem 2. Mendelschen Gesetz 50 % Schecken (K/k), 25% einfarbige Tiere (k/k) und 25% reinerbige Weißlinge (K/K). Letztere werden auch als Chaplins bezeichnet.
- Hier setzte vor exakt 20 Jahren das modifizierte Tierschutzgesetz an. Nach § 11b ist es nämlich verboten, Wirbeltiere zu züchten… wenn damit gerechnet werden kann…, dass bei deren Nachzucht… Leiden oder Schäden auftreten.
- Zur Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte der Bundesgesetzgeber für den Bereich Heimtiere ein Gutachten, das von einer Arbeitsgruppe mit dem Untertitel „Verbot von Qualzuchten“ auf den 02.06.1999 datiert wurde.
Ein erfolgreicher „Einsatz“ im Sinne des Tierschutzes in drei Schritten:
- Schritt: a) Gesprächen ZDK /Ministerium b) Empfehlung des ZDK zur Verpaarung von Typenschecken mit einfarbigen Tieren und auch die nicht ausstellungsfähig gefärbten bzw. gezeichneten Farbvarianten ins Zuchtbuch einzutragen und aufzuziehen. „Kuh damit noch nicht vom Eis!“
- Schritt: a) konsequente Forderung: Auch „homozygote vollpigmentierte Schecken“ sollten ausgestellt werden können! b) Ab 01.10.2015 wurde dieser Schritt im Standard umgesetzt.
- Schritt: Neuer Standard mit Einführung von „leichten Fehler mit höheren Punktabzügen" zur „Minimierung“ der schweren Fehler. Ziele: - Wesentlich mehr ausstellungsfähige Tiere! - Erfüllung aller tierschutzrechtlichen Forderungen!
Nun zu den Details (Änderungen):
Pos. 1 Gewicht
Bei den RhSch wurde das Normalgewicht um 250 g erhöht, weil heute bereits viele Mittelrassen ein Gewichtsspanne von 1 kg haben und auf späten Schauen insbesondere typische Häsinnen dazu neigen, den bisherigen Gewichtsrahmen zu überschreiten.
Bei den ZwSch wurde das Normalgewicht um 100 g erhöht, um die deutliche Abgrenzung von den Typenzwergen zu unterstreichen. In der Konsequenz wurde dann auch die Überschreitung des Normalgewichts um diese 100 g bis zum Höchstgewicht von 2 kg gesteigert.
Pos. 2 Körperform, Typ und Bau
Zur Betonung der Eleganz und leichten Streckung des Körpers bei den ESch wurde die „etwas höhere Stellung“ im Vergleich zur bisherigen „mittelhohen Anforderung“ formuliert.
Bei den ZwSch ist die Formulierung der Forderung nach einer breiten Schnauz- und Stirnpartie zwar geblieben. Durch die Streichung der ursprünglichen geforderten Stirnbreite von 5,5 bzw. 5 cm wurde der gewünschten Abgrenzung zu den Typenzwergen Rechnung getragen.
Pos. 3 Fellhaar
Da die Haararten, das Zusammenwirken der Fellhaararten, die Länge und vieles mehr abschließend im Allgemeinen Teil des Standards beschrieben worden ist, konnten entsprechende allgemeine Formulierungen entfallen, die sich mehr oder weniger bei allen Scheckenrassen „eingeschlichen“ hatten. Man war sich schnell einig, dass unabhängig von der Rasse ein Punktschecken-Fell dicht sein muss und vor allem die Granne mit Blick auf die Klarheit der Farbe und Abgrenzung zwischen Grund- und Zeichnungsfarbe nur wenig überstehend sein sollte.
Daraus resultierte für alle 5 Rassen folgende einheitliche Beschreibung:
- „Das Fell ist dicht und gleichmäßig. Die in Relation zur Fellhaarlänge wenig überstehende Begrannung ist fein und gleichmäßig.”
Pos. 4 Kopfzeichnung
Die Kopfzeichnung besteht aus folgenden Zeichnungsmerkmalen: der Schmetterling, die Augenringe, die Backenpunkte, die Ohrenzeichnung
- Bei der Beschreibung der Backenpunkte ist eine Neuerung bzw. Klarstellung von Bedeutung: Die Lage des Backenpunktes wurde dadurch ergänzt, dass er „das jeweilige Spürhaar umschließt“. Damit wurde das leidige Thema des „doppelten Backenpunktes“, ausgeräumt. Ein zweiter Punkt im unmittelbaren Bereich des Backenpunktes weist regelmäßig keine Spürhaare auf und ist damit ein „Spritzer“, der einen leichten Fehler darstellt.
Die „leichten Fehler“ (alle Rassen):
- Gezackter Schmetterling
- Unschöner Dorn („unschön“ als neuer Globalbegriff für alle nicht gewünschten Formen)
- Einseitiges Fehlen der Unterkiefereinfassung
- Ungleichmäßige oder grobe Augenringe
- Unreiner Ohrenansatz
- Etwas unreiner Kopf (..mit entsprechender Definition: Spritzer=farbige Büschel bzw. Flecke)
Nun komme ich zu der aus tierschutzrechtlichen Gründen gebotenen, im neuen Standard nur bei den Scheckenrassen zu findenden neuen Definition:
- „Leichte Fehler mit höheren Punktabzügen (2,0 Pkt. oder mehr)“
- … daraus wird mehrerlei deutlich:
- Spezielle Form von „leichten Fehler“, die nicht zum Ausschluss führen.
- Höhere Gewichtung als die „leichten Fehler“ und müssen deshalb klar und eindeutig auf der Urkunde formuliert sein.
- Zur klaren Abgrenzung von den „leichten Fehler“ muss auch der Punkteabzug größer sein. Er wurde mit „2,0 Pkt. oder mehr“ vorgegeben, wobei dann immer noch ein Ermessenspielraum des Preisrichters nach oben besteht.
- Durch die Formulierung „zusätzlich“ wird dargelegt, dass es z.B. in der Kopfzeichnung bei einem Tier auch „leichte Fehler“ neben „leichten Fehlern mit höheren Punktabzügen“ geben kann. Beispiel: Ein Tier hat einen groben Augenring und einen fehlenden Backenpunkt. In der Konsequenz könnte sich dann ein „aufaddierter Punkteabzug“ von 3,5 Pkt. ergeben.
Die „Leichten Fehler mit höheren Punktabzügen“ (alle Rassen):
- Unvollständiger Schmetterling
- Fehlender Dorn
- Große Zacken in den Schmetterlingsflügeln
- Beidseitig gänzliches Fehlen der Unterkiefereinfassung
- Am Unterkiefer geschlossenen Einfassung
- Ein- oder beidseitig anhängender Backenpunkt
- Fehlen eines Backenpunktes
- Leichtes Zusammenhängen von Augenringen mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung
Die „schweren Fehler“ (alle Rassen): Durch die Herausfilterung zahlreicher bisheriger schwerer Fehler in „leichten Fehler mit höherem Punktabzug“ bleiben nur ganz wenige schwere Fehler übrig, die teilweise auch um- und neu definiert wurden:
- Deutliche Unterbrechungen der Zeichnungsmerkmale
- Starke Durchsetzung mit Spritzern am Kopf
- Fehlen eines der Zeichnungsmerkmales
- Stark zusammenhängende Zeichnungsmerkmale
Pos. 5 Rumpfzeichnung
Die „Idealbeschreibung“ (alle Rassen):
- Ziel war die Vereinheitlichung der Anzahl der Zeichnungspunkte und „Verknüpfung“ der Größe der gewünschten Punkte mit der Breite des Aalstriches.
- Bei den Überlegungen wurde schnell klar, dass das dem Grunde nach auch möglich sein würde, weil bei den DRSch, den RSch, KlSch und ZwSch das gleiche Zeichnungsmuster nur auf unterschiedlich großen Körpern vorhanden sein sollte. Bei den Englischen Schecken mussten nur die Seitenflecken abweichend beschrieben werden.
- Bei den Maßangaben für die Breite der Aalstriche und den Durchmessern für die Seitenflecken wurde durch die jeweilige Einfügung des Wortes „etwa“ einer notwendigen Toleranz Rechnung getragen.
- Aus diesen Überlegungen erwuchs diese Tabelle, dessen Daten in die einzelnen Beschreibungen eingeflossen sind.
- Aalstrich/Blumenoberseite: Im bisherigen Standard war bei allen Rassen verankert, dass der Aalstrich gleichmäßig breit vom Genick bis zur Blumenspitze verläuft. Da die Blumenoberseite immer deutlich breiter ist als der Aalstrich, hätte nach der bisherigen Beschreibung idealerweise die Blume seitlich weiß eingefasst sein müssen. Das wollte aber niemand und auch die Bewertungspraxis war anders! Deshalb wurde der neue Text wie Folgt beschrieben:
- Der Aalstrich verläuft…vom Genick bis zum Blumenansatz und bedeckt die gesamte Blumenoberseite.
Die „Idelabeschreibung“ (DRSch, RhSch, KlSch und ZwSch):
- „ungleichmäßige Seiten“ (Was ist ungleich?): Bisher war formuliert, das eine bestimmte Punkteanzahl und Verteilung gewünscht und ungleiche Seiten ein leichter Fehler war. Vor allem Letzteres wurde deutlich konkretisiert: „Eine übereinstimmende Verteilung der Punkte auf beiden Seiten gilt als Ideal. Leichte Unterschiede in der Verteilung und in der Punkteanzahl von bis zu drei Punkten bleiben unberücksichtigt“.
- „schwache Seiten“ (Was ist schwach?): Neu: Eine schwache Seitenzeichnung liegt erst bei einer Anzahl von 3 Punkten pro Seite vor.
Die „Idealbeschreibung“ (ESch):
- Es wurde das „Füllhorn“, als Kennzeichnung des Gesamtbildes der Seitenzeichnung eingeführt… ein Begriff der auch bereits von vielen Autoren von Fachartikeln beschrieben wurde.
In der züchterischen Praxis haben recht viele ESch ober- oder unterhalb der Kettenzeichnung mehr oder weniger kleine oder größere Flecken, die bisher nicht beschrieben waren. Aus diesem Grunde wurde nachstehende schon vorhandenen Formulierung ergänzt:
- Etwa vorhandene Flecken an Brust, Bauch, Läufen oder an der Unterseite der Blume und einzelne, ober- oder unterhalb der Kettenzeichnung das Gesamtbild der Zeichnung nicht störende Punkte bleiben unberücksichtigt.
Die „leichten Fehler“ (ESch):
- Wie schon bei der Kopfzeichnung sind auch bei der Rumpfzeichnung die „leichten Fehler“ geblieben, wurden allenfalls geringfügig umformuliert.
- Neu ist in der Konsequenz, dass einzelne das Gesamtbild der Zeichnung nicht störende Punkte ober oder unterhalb der Kettenzeichnung unberücksichtigt bleiben, nunmehr das Gesamtbild der Zeichnung leicht störende Punkte einen leichten Fehler darstellen.
Die „leichten Fehler mit höheren Punktabzügen“ (alle Rassen):
- Analog zur Kopfzeichnung wurden auch bei der Rumpfzeichnung überwiegend aus den bisherigen schweren Fehlern „Leichte Fehler mit höheren Punktabzügen“ entwickelt. Dies sind:
- Bei allen Scheckenrassen: Unterbrechung des Aalstrichs an nur einer Stelle zwischen den Schulterblättern und der hochgelegten Blumenspitze. (In der Konsequenz hierzu sind mehrere Unterbrechungen des Aalstrichs in diesem Bereich ein neuer schwerer Fehler)
- Das Zusammenhängen der Seitenzeichnung mit dem Aalstrich in etwas größerem Umfange an nur einer Stelle für alle Scheckenrassen.
- Nur ein oder zwei Seitenpunkte auf einer Seite bei den DRSch, RhSch, KlSch und ZwSch.
- Ober- oder unterhalb der Kettenzeichnung stehende Punkte, die das Gesamtbild der Zeichnung deutlich stören. .. bei ESch.
Die „schweren Fehler“ (alle Rassen):
- Mehrere Unterbrechungen des Aalstrichs zwischen den Schulterblättern und der hochgelegten Blumenspitze.
- Beidseitig starkes Zusammenhängen der Seitenzeichnung mit dem Aalstrich
- Sattel- oder Mantelzeichnung
- Fehlen eins Zeichnungsmerkmals … einerseits: keine Seitenflecken … andererseits: charakteristisch beschriebenes Zeichnungsmerkmal (freistehende Punkte) fehlt.
- Speziell für DRSch, RhSch, KlSch und ZwSch sind drei oder mehr freistehende Kettenpunkte auf einer Seite ein Ausschlussfehler
- Weniger als 3 Kettenpunkte oder 5 Seitenflecken führen bei ESch zum Ausschluss
Pos. 6 Farbe
Die „Idealbeschreibung“ Die bisherige Beschreibung wurde größtenteils übernommen, allerdings in einem wichtigen Punkte konkretisiert: Zur „Vermeidung des übertriebenen Schaufertigmachens“ wurde bei allen Rassen ausdrücklich beschrieben, dass weiße Grannenhaare, die in die Zeichnungsfarbe hineinragen, unberücksichtigt bleiben.
Bei den Rassen mit der dreifarbigen Farbvariante (RhSch, ESch, ZwSch) lautete der Text bisher, dass die „Zeichnungsfarben schwarz und gelb vorhanden sein müssen“. In der züchterischen Praxis sieht man heute extreme Unterschiede im „Gelbton“. Eine Konkretisierung wurde erforderlich: Die gelbe Zeichnungsfarbe kann von hellem Gelb… bis zu sattem Gelbrot variieren, wobei die satte Farbvariante angestrebt werden sollte. Je heller der gelbe Farbton ist, umso deutlicher kommen die Wildfarbigkeitsabzeichen zum Vorschein!
Ferner wurde einheitlich bei den Rassen, bei denen es die „Dreifarbigkeit“ gibt, beschrieben, dass der Anteil der Farben schwarz und gelb annähernd gleich vorhanden sein soll.
Bei den ESch und ZwSch, thüringerfarbig-weiß, wurde in der Farbbeschreibung der deutliche Bezug zu den „Thüringern“ hergestellt: Die Zeichnung der thüringerfarbigen Tiere ist gelblichbraun mit einem rußartigen Anflug. Der Anflug tritt an den Körperstellen, an denen der Thüringer seine Abzeichen hat, am stärksten in Erscheinung.
Die Augenfarbe der thüringerfarbig-weißen Schecken muss wie bei den schwarz-weißen und dreifarbigen Tieren „braun“ lauten. Damit wird die Abgrenzung zu den havannafarbigen Tieren, bei der die Augen braun, leicht rot durchscheinend sind, deutlich.
Die „leichten Fehler“:
- Bei den Dreifarbigen (RhSch, ESch und ZwSch) wurde das deutliches Überwiegen einer Zeichnungsfarbe einheitlich für alle drei Rassen als leichter Fehler beschrieben. Dies war bisher unterschiedlich bzw. gar nicht beschrieben. Durch das Wort „deutlich“ unterstreicht auch eine gewisse Toleranz.
- „Schwacher Rußanflug“ bei den Thüringerfarbigen
Die „leichte Fehler mit höheren Punktabzügen“ (bei den Dreifarbigen):
- Fehlen einer Zeichnungsfarbe in Schmetterling, in den Augenringen oder im Ohr; Fehlen einer Zeichnungsfarbe im Aalstrich oder auf einer Seite.
Die „schweren Fehler“:
- Bei den „Dreifarbigen“: Fehlen einer Zeichnungsfarbe in der gesamten Kopfzeichnung oder in der gesamten Rumpfzeichnung.
- Zweierlei Zeichnungsfarbe bei zweifarbigen Tieren
Schlussbetrachtung
Was auf den ersten Blick oder beim flüchtigen Lesen als eine „gewaltige“ Veränderung des Standards bei den Punktschecken aussieht, wird mit folgenden Grundgedanken leichter verständlich:
Es wurde versucht, in möglichst vielen Position eine Vereinheitlichung vorzunehmen und tierschutzrechtliche Aspekte in die Zeichnungsmerkmale einzubauen, in dem Anforderungen deutlich zurückgeschraubt wurden.
Dennoch wird das vorzügliche Tier nach dem Standard 2004 auch künftig noch vorzüglich machen!
Allerding wurde durch die Einführung der „Leichten Fehlern mit höheren Punktabzügen“ für den nicht so sehr ambitionierten Züchter die Möglichkeit eröffnet, auch viele Tiere auszustellen, die nach dem Standard 2004 das Prädikat „nicht brauchbar“ erhalten hätten. Diese Tiere tragen nämlich in gleichem Umfange dazu bei, dass Schecken auf unseren Schauen ein Blickfang für alle Besucher sind und bleiben!
Quellenangabe:
Originalpräsentationen: Standardfachkommission
Autoren: Günter Möller, Werner Winkens
Zusammenfassung: Franziska Sprenger, PV Thüringen
Anhang 3 (Teil 1): Neuer Standard 2018 - Änderungen der Rassewertpositionen bei den Marderkaninchen
Gültig ab 01.10.2018
Allgemeine Hintergründe zu den Änderungen in Pos. 4 und 5:
mehr Aufmerksamkeit für eine Rasse, die als extrem gefährdet gilt
Positionen neu formuliert, um den Rassewert - also der Schönheit der Rasse mehr Gewichtung zu verleihen
einheitliche Beschreibung der Marderfarbe
Um die Vielzahl der Abzeichen besser überschauen zu können, wurden sie auf 2 Positionen verteilt
- Pos. 4 Kopfabzeichen
- Pos. 5 Rumpfabzeichen
Die Pos. 6 Farbe erhält jetzt einen höheren Stellenwert, da hier die Deckfarbe und die Unterfarbe bewertet werden.
Eine weitere genetische Besonderheit, welche alle Marderrassen + Siamesen unterliegen ist, dass sie mit jeder Haarung nachdunkeln. Selbst ideal gefärbte Tiere sind nach 3 Jahren fast einfarbig dunkel wie Dunkelmarder, so dass es ganz schwierig ist, ein Alttier auf Ausstellungen zu zeigen.
Die Deckfarbe soll braun oder blau sein, von hell bis mittel und nicht schwarzbraun und dunkelblau. In den letzten Jahren wurde die Deckfarbe immer dunkler, sodass auch der Flankenbereich dunkler wurde und somit kein farblicher Kontrast zwischen Rückenstreifen, dunkler Schulter und Schenkelpartie und hellen Flanken zu sehen war. Die Ursache die dazu führte, war hauptsächlich die Kritik am Rückenstreifen, mit „etwas schwacher Rückenstreifen“.
- Somit wurden dunklere Tiere zur Zucht eingesetzt, dass zur Folge hatte, dass alle Abzeichen dunkler wurden. Vor allem am Kopf wirkte sich das negativ aus.
- Das Marderkreuz wurde kleiner, der Backenpunkt nur noch schwach sichtbar, da die Augeneinfassung und Maske größer wurden, sodass der Kopf allgemein dunkel erschien.
- Weitere Nachteile in der Deckfarb: der Flankenbereich wurde dunkler, die Tiere wirkten, vor allem beim blauen Farbenschlag fast einfarbig
- Bei Siam: Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Siamesenfarbe nicht noch dunkler wird, denn in den letzten Jahren ist der Gelbton in der Deckfarbe weniger geworden und ein Grauton hat sich eingeschlichen, was auf Rassenfremde Einpaarungen zurückzuführen ist.
Um eine Vermischung von Marderkaninchen und Siamesen zu verhindern, sollte der Focus auf einer aufgehellten Stirnpartie liegen und erst dann auf ein „angedeutetes Marderkreuz“.
Eine weitere Eigenschaft der alle Marderrassen unterliegen ist die Kältefärbung (Akromelanismus).
- Auf Grund dieser Kältefärbung unterliegen Marderrassen sehr schnell Witterungseiflüssen.
Großen Einfluss hat auch die Tierbehandlung, nicht nur des Züchters, sondern auch des Zuträgers und Preisrichters zu Bewertungen.
- Die durch unsachgemäße Behandlung hervorgerufenen Fellhaarschäden wachsen nach ca. 3-4 Wochen in Form von deutlich dunkleren Flecken nach.
Kopfabzeichen Marder:
- Maske, Augeneinfassung, Marderkreuz, Backenpunkt, Ohren
Kopfabzeichen Siamesen
- Maske, Augeneinfassung, helle Stirnpartie, Backenpunkt, Ohren
Bei Alttieren GrM, M und Siam (über 12 Monate) wirkt das Marderkreuz und die aufgehellte Stirnpartie verschwommen, was jedoch kein Fehler ist, da die Tiere genetisch bedingt, mit jeder Haarung nachdunkeln.
Beginn des Rückenstreifens da, wo die auf den Rücken gelegten Ohren enden
Hinweise zur Pos. 6 Farbe:
umfasst jetzt Deck- und Unterfarbe
helle Flanken, Backen, Brust und Bauch, die hellbraun bzw. hellblau sein sollen
dunkel angedeutete Schulter und Schenkelpartie
Die Deckfarbe darf hell bis mittel sein, was gleichzeitig bedeutet, da sich die Unterfarbe der Deckfarbe anpasst, dürfen hellere Tiere auch eine hellere Unter- Augen-und Krallenfarbe haben, was kein Fehler ist.
die Unterfarbe der Marderrassen kann an den hellen Stellen heller sein und an den dunklen Stellen dunkler, was sich nach der Deckfarbe richtet
Bei den Siamesenrassen ist die Unterfarbe an allen Körperstellen heller (elfenbeinfarbig) als die Deckfarbe.
Quellenangabe:
Originalpräsentationen: https://www.standardfachkommission.de/
Autor: Joachim Kapp
Zusammenfassung: Franziska Sprenger, PV Thüringen
Anhang 3 (Teil 2): Neuer Standard 2018 - Bewertung der Homozygoten Dunkelmarder - Marderrussen bzw. Dunkelsiamesen - Siamesenrussen
(ab 01.10.2018 auf Bewertungen und Ausstellungen als Einzeltiere zugelassen)
Bewertungspositionen:
Die Pos. 1-3 wie die entsprechende Ausgangsrasse
Dunkelmarder / Dunkelsiamese
- Pos. 4 Kopf und Ohr
- Pos. 5 Deckfarbe und Gleichmäßigkeit
- Pos. 6 Unterfarbe
Marderrusse / Siamesenrusse
- Pos. 4 Kopf und Ohr
- Pos. 5 Zeichnung
- Pos. 6 Farbe
Allgemein:
Mit der Bewertung der homozygoten Dunkelmarder / Marderrussen, Dunkelsiam / Siamrussen wollen wir nicht nur züchterisch Voraussetzung schaffen, dass auch mit wenig Zuchttieren eine erfolgreiche Zucht möglich ist, sondern wollen auch dem Tierschutz gerecht werden. Oftmals wurden diese Tiere aussortiert.
Mit der Bewertung dieser Homozygoten, versprechen wir uns nicht nur züchterisch Verbesserungen, sondern auch das diese Rasse, die als schwierig unter den Züchtern gilt, wieder mehr Interessenten findet.
Gerade die Homozygoten besitzen oftmals beste Anlagen im Bau, Typ und Fellhaar
Bei der Verpaarung von Dunkelmardern mit Marderrussen bzw. Dunkelsiam mit Siamrussen, fallen 100% Typtiere an
Wie wichtig für die Zucht diese Homozygoten sind, geht daraus hervor, dass in der Verpaarung mit Typmardern die Deckfarbe beeinflusst werden kann. Mit Marderrussen heller, mit Dunkelmardern dunkler.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass mit Marderrussen der Russenfaktor mit Maske, Läufe, Ohren und Blume und mit den Dunkelmardern der Marderfaktor mit Marderkreuz, Backenpunkt, Augeneinfassung, Rückenstreifen, dunkle Schulter- und Schenkelpartie sowie helle Flanken, Backen, Brust und Bauch Verbesserungen erreicht werden können.
Für den erfahrenen Marderzüchter kein Problem, besonders gute Homozygoten zu erkennen, doch jetzt mit der Bewertung dieser Tiere, haben auch Anfänger bzw. Neueinsteiger die Möglichkeit mit bewerteten Tieren die Zucht zu beginnen.
Mit der Position Kopf und Ohr, wollen wir keine Kugelköpfe den Marderkaninchen anzüchten, sondern die Kopfform die dem entsprechenden Mardertyp entspricht erhalten, aber Verbesserungen in der Ohrstruktur anstreben und die Fruchtbarkeit erhalten, was für diese spalterbige Rasse von Bedeutung ist, denn je mehr Tiere im Wurf anfallen, umso mehr können Typtiere dabei sein.
Hinweis zur Zeichnung und Farbe der Marder- und Siamrussen:
Der Russenfaktor ist bei den Großmardern, Marder- und Siamrussen erheblich in Größe, Zeichnung und Farbe abgeschwächt, so dass kein Vergleich mit Russen bzw. Kaliforniern zu ziehen ist.
Wobei die Zeichnung und Farbe am Kopf deutlicher und kräftiger ist, als am Rumpf, was keinen Fehler darstellt.
Wertvoll sind die Tiere, die eine exakt abgegrenzte Zeichnung aufweisen.
Wichtig ist, dass der Russenfaktor erhalten und gefestigt wird, damit diese Abzeichenmerkmale nicht verloren gehen, wie es bei einigen Rassen wie MRex, Fbzw und ZwW schon der Fall ist, wo jetzt bereits Albinos anfallen.
Quellenangabe:
Originalpräsentationen: https://www.standardfachkommission.de/
Autor: Joachim Kapp
Zusammenfassung: Franziska Sprenger, PV Thüringen
Anhang 4: Neuer Standard 2018 - Änderungen in der Bewertung der Exponate
Gültig ab 01.10.2018
Allgemein:
Es ist die Klasse 7 “Gestaltung mit elektronischen Medien und Techniken - rabbit art” entfallen. Dadurch wurde die Klasseneinteilung entsprechend angepasst. Die Fellsortimente sind in Klasse 7 gewandert und die Lehrbeiträge und Anschauungsmaterialien entsprechend in Klasse 8.
Dadurch hat sich auch die Formulierung auf den Bewertungsurkunden verändert. In Pos. 1 Thema heißt es nun: (v.a. Klasse 6 und 8).
Anpassungen:
An einigen Stellen haben sich kleinere Umformulierungen ergeben. Diese sind u.a.:
Klasse 2, Pos. 5: Gestrichen wurde der leichte Fehler “wenig harmonische Gestaltung/ Zusammenstellung/ Darstellung/ Farbgebung”.
Klasse 4, Pos. 3: Hier wurde im Bereich des Arbeitsaufwandes in Abteilung 4c und 4d einige Bestandteile optimiert
Quellenangabe:
Autor: Franziska Sprenger, PV Thüringen
